Physiotherapie Martin Klein
Mobile Physiotherapie-Praxis in Salzburg
Mobile Physiotherapie – Hausbesuche individuell auf Sie abgestimmt
Eine mobile Physiotherapie kann jeder in Anspruch nehmen, welcher über eine ärztliche Verordnung vom Haus- oder Facharzt verfügt. Ebenfalls erhältlich ist eine solche Verordnung im Krankenhaus.
Für die „Position Hausbesuch“ müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Ob diese bei Ihnen gegeben sind, müssen Sie bitte mit dem Arzt Ihres Vertrauens klären. Selbstverständlich ist eine mobile Physiotherapie im Zuge eines Hausbesuches, auch ohne ärztliche Verordnung möglich. Allerdings bekommen Sie dann weniger von den Kassen rückerstattet.
Kontakt
Jeder Physiotherapie geht ein unverbindliches, persönliches Telefonat voraus, wo ich Sie gerne über alle Einzelheiten im Detail informiere. Während des Gesprächs können wir auch gerne den ersten Termin festlegen.
MARTIN KLEIN, MBA
Physiotherapeut
Verordung
Die Verordnung muss Ihre persönlichen Daten und eine Diagnose beinhalten.
Sowie die folgende Position: 10 x PT02 mit Hausbesuch.
Rückerstattung von den Kassen
Bei der letzten Therapieeinheit erhalten Sie automatisch eine Rechnung, welche Sie zusammen mit der originalen Verordnung, bei Ihrer Kasse einreichen können.
Was wenn ich Privatversichert bin?
Wenn sie eine private Versicherung haben, können sie die Rechnung erst zu ihrer regulären Versicherung einreichen. Dabei wird ihnen ein Teilbetrag rückerstattet. Den Rest übernimmt dann ihre private Versicherung. Somit können sie ihre Privatversicherung geltend machen und sie bekommen den vollen Betrag rückerstattet.
Für nähere Informationen zur mobilen Physiotherapie und zur Rückerstattung durch Krankenkassen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter +43 676 / 73 59 571. Wir stehen Ihnen gerne unverbindlich zur Verfügung und beantworten alle Ihre Fragen.
Kurze Terminvergabe möglich!
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